Der sogenannte „steuerfreie Sachbezug“ gemäß §8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist ein inzwischen weit verbreitetes Instrument zur Mitarbeitermotivation. Demnach können Arbeitgeber in der Region Main-Spessart ihren Arbeitnehmern jeden Monat bis zu 50 EUR steuer- und abgabenfrei zuwenden, solange die Zuwendung nicht in Euro und Cent ausgezahlt wird.
Die großen Onlinekonzerne und Handelsketten sowie die internationalen Öl-Multis (Stichwort: Tankkarte) profitieren bisher fast alleine von diesem Instrument. Mit einem isoliertem Blick auf den Effekt der Mitarbeitermotivation waren diese Angebote bisher nützlich.
Die enorme Kaufkraft, die sich hinter diesem Instrument verbirgt, fließt jedoch aus der Stadt ab. Dem Standort dienlich sind die Angebote in keiner Weise.
Auch der Maingutschein erfüllt die Kriterien des „steuerfreien Sachbezugs“. Damit motivieren Sie Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jedoch nicht nur, sondern Sie stärken als Arbeitgeber aktiv den eigenen Standort.
Denn die lokale Gewerbelandschaft von Karlstadt über Lohr, Marktheidenfeld, Gemünden bis nach Frammersbach oder Burgsinn ist ein wesentlicher Faktor dafür, wie lebenswert unsere Städte sind. Das wiederum hat auch Einfluss darauf, wie gut Arbeitskräfte in der Region gehalten oder gar angelockt werden können.
Mit dem Maingutschein für die Region Main-Spessart erreichen Sie also mehr. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und stärken Sie gleichzeitig das lokale Gewerbe vor Ort und damit den Standort der Region Main-Spessart.
Der Maingutschein basiert auf der Nr. 1 für lokale Guthabenkarten: dem Stadtguthaben-System. Dieses erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und bietet auch darüber hinaus viele Vorteile:
Bei der Entwicklung unseres Gutscheinsystems haben wir vor allem darauf geachtet, professionelle Prozesse für Sie als Arbeitgeber zu implementieren. So werden beispielsweise die Gutscheinkarten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Sie uns zum Bezug einer regelmäßigen Zuwendung genannt haben, jeden Monat automatisch aufgeladen. Solange es keine Änderungen von Ihrer Seite gibt, müssen Sie nichts machen. Selbstverständlich können Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch einmalige Gutscheine im Rahmen dieser Freigrenze schenken.
Die Motivation Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Unterstützung des eigenen Standortes war nie einfacher. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und wir besprechen mit Ihnen alle weiteren Details.
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